Steuern bei Flattr und Co? – Expertenbeitrag von Rüdiger Schaar

19. Oktober 2010 | Von Ulrike Langer | Kategorie: Gastautor, Neu

Steuerberater Rüdiger Schaar beantwortet in diesem Gastbeitrag die Frage, ob man als Blogger Einnahmen aus Social Payments wie Flattr, aus Werbebannern,  Google AdSense oder Affiliate-Netzwerken dem Finanzamt melden muss. Soviel vorab: Ja, man muss.

Von Rüdiger Schaar

Bei den Social-Payment-Services wie Flattr oder Kachingle handelt es sich um eine neue Form des Internetzahlungsverkehrs. Nutzer haben so die Möglichkeit, Autoren für ihre Arbeit zu bezahlen – entweder in monatlich vorgeschriebener Höhe (Kachingle 5 Euro) oder frei wählbar (Flattr). Die Autoren binden den Button des Anbieters auf ihrer Seite ein, der Nutzer klickt ihn an, wenn ihm ein Beitrag gefällt. Am Ende des Monats bekommt der Autor das aus der Summe der Klicks resultierende Geld über Paypal ausgezahlt.

Die Einnahmen durch das „social payment“ werden jedoch häufig missverstanden, als Spenden etwa oder eine Art von Trinkgeld, die Einnahmen müssten deshalb nicht versteuert werden. Das Finanzamt teilt diese Ansicht leider nicht.

Aus steuerlicher Sicht handelt es sich um eine nachhaltige Tätigkeit, die mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird. Und die ist steuerpflichtig! Der Journalist hat die Einnahmen deshalb als Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit zu versteuern. Dies bedeutet, dass ein freiberuflicher Journalist die Zahlungen als Betriebseinnahmen, zusätzlich zu seinen Texthonoraren, zu erfassen hat. Ein angestellter Journalist, der als Blogger nebenher tätig ist und Zahlungen erhält, ist gezwungen, die selbständige Tätigkeit beim Finanzamt anzuzeigen und den Gewinn zu erklären. Zu einer Versteuerung kommt es allerdings nur dann, wenn sein Gewinn über 410 Euro vorliegt. Darunter greift der sogenannte Härteausgleich, eine „Steuervergünstigung“ für Arbeitnehmer, die lediglich geringe Nebeneinkünfte erzielen.

Da die Einnahmen zu versteuern sind, können natürlich auch angefallene Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Erfahrungsgemäß sind diese allerdings bereits in den sonstigen Betriebsausgaben der Journalisten erfasst (Abschreibung Computer, Internetgebühren etc.). Lediglich die Gebühren der Social-Payment-Anbieter sind insoweit zusätzlich anfallende Kosten.

Auch im Bereich der Umsatzsteuer unterliegen die Einnahmen der Besteuerung. Und dies auch, obwohl die „social payment“-Anbieter ihren Sitz meist im Ausland haben. Da der Nutzer mit seinem Klick die journalistische Tätigkeit honoriert, sollte nach unserer Meinung vor dem Finanzamt der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent vertreten werden. Entsprechende Entscheidungen von Finanzgerichten zum anzuwendenden Umsatzsteuersatz liegen noch nicht vor. Angestellte Journalisten, die erwartungsgemäß mit ihren Einnahmen aus den Social-Payment-Services unter 17.500 Euro liegen, können sich als Kleinunternehmer beim Finanzamt anmelden und haben keine Umsatzsteuer abzuführen.

Vorsicht ist bei Affiliate-Programmen und Werbebannern geboten. Denn hierbei handelt es sich nicht um Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit, sondern gewerblicher Art. Soweit also jemand Werbebanner auf seiner Seite schaltet, sind ein Gewerbe anzumelden und die Einnahmen hieraus gesondert beim Finanzamt zu melden. Das kann weitreichende Folgen haben. Wenn die Schaltung über 4.800 Euro Gewinn im Jahr abwirft, entfällt der 50%-ige Zuschuss der Künstlersozialkasse zur Krankenversicherung. Ein Zuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung bleibt allerdings erhalten. Zu einer Festsetzung von Gewerbesteuer wird es bei den meisten allerdings nicht kommen. Die fällt erst ab einem Gewinn von 24.500 Euro an.

Rüdiger Schaar ist Steuerberater, betreut das Informationsportal  www.medienvorsorge.de und betreibt für Freischreiber, den Berufsverband freier Journalistinnen und Journalisten, eine Hotline zu allen Fragen der Steuer und der Künstlersozialkasse. Bei medialdigital.de veröffentlicht er in unregelmäßiger Folge Steuer- und Sozialversicherungstipps für Journalisten.


Tags: , , , ,
  • http://nice-bastard.blogspot.com Dorin Popa

    Und was ist mit Linkbuilder-Deals, also gekauften, als Anzeige gekennzeichneten Links in Blogbeiträgen? Fällt das unter freiberuflich oder wie Affiliate-Deals unter Gewerbe?

  • Ulrike Langer

    Mein laienhafter gesunder Menschenverstand sagt mir: gewerblich, denn es werden wie bei AdSense einzelne Stichworte vermarket, es wird nicht die journalistische Leistung honoriert. Ob die verkauften Links direkt im Text stehen oder in einem AdSense Rahmen dürfte dabei unerheblich sein. Aber ich nehme an, dass Rüdiger Schaar aus Expertensicht hier auch noch auf Fragen eingehen wird.

  • http://www.medienvorsorge.de Rüdiger Schaar

    Hallo Frau Popa, in der Tat würde ich hier auch zu gewerblichen Einkünften tendieren.

  • http://www.blogtrainer.de Karl-Heinz Wenzlaff

    @Ulrike: Na dann will ich diesen Artikel mal gleich flattern, damit deine Buchhaltung und Steuerberatung was zu tun bekommen. Oder gibst du die Flattr-Honorare für diesen Artikel an Herrn Schaar weiter?

  • Ulrike Langer

    @Karl-Heinz

    Danke für das Flattr-Blümchen ;-) Davon wird Herr Schaar allerdings nichts abbekommen. Solange meine Einnahmen noch nicht einmal die Anlaufkosten decken (Blogeinrichtung, Adminhonorar bei technischen Problemen, die ich nicht selbst lösen kann, außerdem laufende Serverkosten, meine eigenen Flattr- und Kachingle-Ausgaben) gibt es hier keine Reichtümer zu verteilen. Dem Herrn Schaar geht es hier auch nicht um ein Honorar, sondern um mehr Aufmerksamkeit für das ausgesprochen sinnvolle Informationsportal Medienvorsorge, das er für den Journalistenverband Freischreiber betreut. (Verlinkung unter dem Artikel). Den Autorenzusatz mitsamt Link hatte ich versehentlich nicht eingefügt (sorry!), ist jetzt nachgeholt.

  • Pingback: t3n-Linktipps: Stadtportale Im Designcheck, Blogger und Steuern, AdWords optimieren, Concept Series und Netzneutralität » t3n News

  • http://www.zauberhafte-elv.de elv

    Danke für diesen Artikel, ich fange auch langsam an Geld mit meinem Blog nebenbei zu verdienen, bin aber keine Journalistin. Ich denke ich werde mich zunächst als Kleinunternehmer anmelden, reicht das dann als “Gewerbe” für die Adsense? Wie kategorisiert man Einnahmen über Linkbuchungen?
    Schön auf diese Seite gestoßen zu sein!

  • http://kulturflattrate.squarespace.com/ Thilo

    > Zu einer Versteuerung kommt es allerdings nur dann, wenn sein Gewinn über 410 Euro vorliegt.

    410 Euro pro Monat ? pro Artikel ? pro Jahr?

  • Ulrike Langer

    @elv
    Wenn Du keine Journalistin bist und auch keinem anderen freien Beruf angehörst, bist Du als Kleinunternehmerin automatisch Gewerbetreibende.
    zu den Linkbuchungen: In den Kommentaren 2 und 3 wird Deine Frage schon beantwortet.

    @Thilo
    Der Härteausgleich kann erst in der Steuererklärung geltend gemacht werden und gilt pro Jahr.

    (Juristisch notwendiger Zusatz: Dieser Hinweis von mir ist keine Rechtsberatung, sondern eine Hilfestellung unter dem Auschluss jeglicher Haftung.)

  • http://www.zauberhafte-elv.de elv

    Danke Ulrike, das heißt also eine Anmeldung als Kleinunternehmerin reicht und ich brauche nicht noch extra einen Gewerbeschein? Ich dahcte nämlich diese würde nicht ausreichen. Das wäre ja super, dann kann ich endlich mit dem Affiliatemarketing beginnen. Danke für die Hilfe!

  • Ulrike Langer

    @elv
    Doch, einen Gewerbeschein brauchst Du trotzdem. Mein Kommentar bezog sich darauf, dass Du nicht die Wahl hast, als Kleinunternehmerin KEINE Gewerbetreibende zu sein (wie z.B. freie Journalisten). Aber ein Gewerbe anzumelden, ist keine große Nummer. Und solange Deine gewerblichen Erträge (d.h. Gewinn vor Steuer) unter 5200 Euro im Jahr bleiben, werden auch keine IHK-Mitgliedsgebühren fällig.

    In großen Städten gibt es eigene Gewerbeämter, wo man sein neues Gewerbe anmeldet, das kostet auch eine geringe Gebühr (in Köln sind es z.B. 20 Euro). In kleineren Kommunen macht man das beim Bürgermeisteramt.

    Zusätzlich musst Du Deine gewerblichen Einkünfte natürlich dem Finanzamt melden – das sind zwei verschiedene Behörden und zwei verschiedene Vorgänge.

    Gut erklärt ist das Ganze auf diesem Portal: http://www.gewerbe-anmelden.info/kleingewerbe.html

    (Dieser Hinweis von mir ist keine Rechtsberatung, sondern eine Hilfestellung unter dem Auschluss jeglicher Haftung.)

  • http://www.zauberhafte-elv.de elv

    Danke Ulrike, du hast mir ein ganzes Stück weitergeholfen. Gut, dass ich hie rgelandet bin.

  • http://augengeradeaus.net Thomas Wiegold

    Irgendwo – finde es nicht mehr, war offline, nicht online – gab es eine Meldung über einen Blogger, der genau wg. dieser gewerblichen Ausschlusskriterien gegen die KSK klagt, Leider war der Name nicht genannt – weiß vielleicht jemand mehr darüber?

  • Ulrike Langer

    @Thomas Wiegold:

    Ich kenne den Fall nicht, aber ich vermute, dass die Obergrenze überschritten wurde. Wer als Journalist mehr als ein Zubrot gewerblich verdient (> 4800 Euro pro Jahr), der wird aus der Künstersozialkasse ausgeschlossen. Wenn dieser Journalist die Klage gewinnt, wäre das ein interessanter Präzedenzfall. Denn Journalisten, die ohne klassische Medien als Auftraggeber ihre Beiträge selbst vermarkten – z.B. auf einem eigenen Blog – kommen im Weltbild der KSK noch überhaupt nicht vor.

  • http://augengeradeaus.net Thomas Wiegold

    @Ulrike

    Genau das ist der Punkt, deshalb wüsste ich ja gern mehr über dieses Verfahren, von dem ich sonst nirgendwo was gelesen habe.

    (Wie ich ja schon beim Freischreiber-Kongress sagte: Der Journalist als Unternehmer ist im deutschen System nicht vorgesehen…)

  • Pingback: Steuern bei Flattr

  • Ulrike Langer
  • http://augengeradeaus.net Thomas Wiegold

    @Ulrike
    Genau den Fall. Aber wer das ist, weiß keiner? Sollte man ja verfolgen, was da passiert…

  • http://www.das-unternehmerhandbuch.de Heike Lorenz

    Interessanter Beitrag!
    Habe ich gleich mal geflattert…
    Eine Frage stelle ich mir gerade: sind dann in meinen Einzahlungen auf Flattr auch 7% Umsatzsteuer enthalten, die ich geltend machen kann? Ein Rechnung erhalte ich ja leider nicht von Flattr….

    Vielleicht weiß das ja jemand?

    Danke + viele Grüße
    Heike

  • Ulrike Langer

    Hallo Heike,
    die Antwort steckt in Deiner Frage schon drin: Ohne Beleg kein Vorsteuerabzug. Würde hier aber ohnehin entfallen – in den Zahlungen von Dir an Flattr ist m. E. keine Umsatzsteuer enthalten.